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Recht | Gestaltgesetze (Layout)

Lernziele:

Die Student*innen...

  • kennen wesentliche Rechtsgrundlagen zum Einbinden und Weiterverarbeiten von Bildern, Texten und Links für den Unterricht.
  • kennen wesentliche Rechtsgrundlagen zur Aufnahme von Bildern im Unterricht (Recht am eigenen Bild).
  • wenden Rechtskenntnisse zur Bewertung verschiedener Unterrichtsmaterialien und -situationen an.
  • lernen grundlegende Gestaltungsgesetze kennen.

Kompetenzen:

  • Informationskompetenz
    • ethisch
      • Rechtskenntnisse besitzen (Datenschutz, Datensicherheit, Urheberrecht)
  • Mediale Kompetenz
    • technisch
      • OER finden, einsetzen und entwickeln

Beschreibung:

Im ersten Teil der Sitzung werden rechtliche Fragen visueller Gestaltung behandelt. Die Sitzung wird in Kooperation mit Frau Melanie Grießer und Herrn Martin Ackermann vom LLZ der MLU Halle-Wittenberg veranstaltet. Dieser Abschnitt bietet den Student*innen eine umfassende Einführung bzgl. der Verwendung von Online-Materialien, insbesondere von Offenen Bildungsressourcen / OER und Creative Commons im Kontext Schule. Dabei werden die theoretischen Ausführungen der Dozent*innen durch praktische Aufgabenstellungen vertieft. So sollen die Student*innen im Internet z.B. nach lizenzfreien Bildern von Karl May suchen und erläutern, woran sie erkennen, dass diese lizenzfrei sind.

Die Einbindung externer Expert*innen zum Thema bietet die Chance zur Besprechung weiterführender Fragen. Das hat einen motivierenden Effekt auf das Seminargespräch. Auch „klassische” Fragen des Urheberrechts in Schulen können thematisiert werden, z.B., was beim Kopieren von Lehrbüchern zu beachten ist. Darüber hinaus kann jedoch auch auf Themen wie ‘Aufnahmen von Personen’ (Recht am eigenen Bild) und ‘Einbindung per Link bzw. Framing’ (Verwendung externer Inhalte wie Bilder, Videos oder ganzer Seiten; Notwendigkeit von Weiterleitungshinweisen) eingegangen werden. Auch Fragen zur Verwendung von Videos unterschiedlicher Quellen (öffentlich-rechtliche Mediatheken, YouTube, privat gekaufte DVDs usw.) können besprochen werden. Den Abschluss des ersten Abschnitts bildet ein ILIAS-Quiz, mithilfe dessen die Student*innen anhand von praxisnahen Szenarien ihr Verständnis prüfen können.

Danach schließt sich ein Vortrag von Prof. Leuschner (HMKW Berlin, MLU Halle-Wittenberg) an. Dieser thematisiert anhand der Schwerpunkte ‘Wahrnehmen’, ‘Gestaltgesetze’, ‘Analysieren’ und ‘Kreieren’ verschiedene Aspekte seiner Lehre und Forschung. Anhand der Grundlagen diskutieren die Student*innen gemeinsam mit Prof. Leuschner und der Seminarleitung verschiedene Lehrmaterialien. Die dazu von den Student*innen mitgebrachten Materialien stammen aus unterschiedlichen Studienfächern und sind zum Teil für eigene Unterrichtsproben erstellt worden. Andere stammen aus besuchten Seminaren oder Schulbüchern. Dieser Materialpool wird gemeinsam auf die kennengelernten Gestaltgesetze (z.B. Figur und Grund, Kontinuität, Symmetrie, Geschlossenheit) untersucht, um anschließend didaktische Kriterien (z.B. Lebensweltbezug, fachliche Richtigkeit oder Klarheit) hinzuzuziehen.

Bei der eigenständigen Erstellung des Erklärvideos und der Methodenhandreichung im letzten Abschnitt des Seminars sollen die Student*innen dann zunächst in der Methodenhandreichung die von ihnen in dieser Sitzung kennengelernten rechtlichen und gestalterischen Grundlagen auf die von ihnen ausgewählte Methode rückbeziehen. Hierbei müssen die Student*innen bei der Erstellung ihrer Erklärvideos z.B. darauf achten, geltendes Recht einzuhalten, indem sie z.B. lizenzfreie Musik, Bilder und Töne verwenden. An dieser Stelle ist es wichtig, auch für die rechtliche Dimension der Material- und Videoerstellung zu sensibilisieren, damit die Student*innen in ihre Erklärvideos z.B. nicht bedenkenlos Filmausschnitte oder aktuelle Musik einbinden. Für eine ansprechende Gestaltung der Erklärvideos sollten ferner auch die in dieser Sitzung kennengelernten, universell geltenden Gestaltgesetze eingehalten werden.

Tipps für die Umsetzung

Die Studierenden lobten in der Auswertung die Anwesenheit der Experten, um schnell tief in die jeweilige Thematik einzusteigen und auch komplexere Fragen klären zu können. Für die Fragen zum Bild- und Kopierrecht können alternativ auch Dozierende aus Juristischen Fakultäten eingeladen werden. Zur Kooperation können Expert*innen zu Gestaltgesetzen neben künstlerischen Fakultäten u.U. auch an medieninformatischen Fakultäten gewonnen werden, was besonders für die Erstellung von digitalen Medienprodukten Potentiale birgt.

Weiterführendes:

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